Die ADR-Neuerungen 2027 treten am 1. Januar 2027 (mit Übergangsfrist) in Kraft und beinhalten wichtige Änderungen bei Gefahrguttransporten. Schwerpunkte sind neue UN-Nummern, strengere Regeln für Lithiumbatterien, Vorschriften für Natrium-Ionen-Batterien sowie Neuerungen bei Abfalltransporten (z.B. Asbest).
Zielgruppe: Alle an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligte Personen, wie z.B.: Gefahrgutbeauftragte, beauftragte Personen für Gefahrgut, sonstige verantwortliche Personen, Unternehmer, Gefahrgutausbilder, Behördenvertreter, u.a.
Auffrischung der vorhandenen Kenntisse zum Thema Gefahrgut und Vermittlung der Neuerungen des ADR 2027 mit den daraus resultierenden Aufgaben der beteiligten Personen.
Theorie 4-5 Unterrichtseinheiten (1/2 Tag) (auch als Online-Schulung: Z26058-O)
185,00 € pro Teilnehmer, zzgl. MwSt
inkl. Lehrunterlagen, Kaffee/Tee und Tischgetränke sowie Frühstück
Im Preis ist eine Teinahmebescheinigung gem. Kap. 1.3 ADR enthalten.
| Beginn der Veranstaltung | 21.10.2026 - 09:00 |
| Ende der Veranstaltung | 21.10.2026 - 13:00 |
| max. Teilnehmer | 20 |
| Einzelpreis | 185,00€ (zzgl. MwSt) |
| Veranstaltungsort | Ausbildungszentrum Zeven |