Kennen Sie sich noch aus im Dschungel der Gefahrgutrichtlinien? Die Vorschriften Straßen-, Schienen-, Luftverkehr, See- und Binnenschifffahrt ändern sich ständig. Eine erhebliche Arbeitserleichterung bieten wir ihnen hier durch einen externen Gefahrgutbeauftragten.
Unser Mitarbeiter erfüllt für Sie die Aufgabe als „externer Gefahrgutbeauftragter“ für alle Verkehrsträger oder nach EG-Richtlinie 96/35/EG als „Sicherheitsberater“
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